Lebensbescheinigungen: Erleichterter Prozess
Sehr geehrte Mitglieder des Auslandschweizerrates
Sehr geehrte Mitglieder der Schweizervereine
Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) erleichtert den Prozess der Lebenskontrollen durch einen automatisierten Austausch. Bisher mussten alle Versicherten, die eine AHV/IV-Leistung beziehen, in regelmässigen Abständen eine Lebensbescheinigung an die SAK senden, um die Auszahlung der Rente ohne Unterbruch zu gewährleisten. Dieser sowohl für die SAK als auch für die Versicherten aufwendige Prozess wird ab diesem Jahr durch die Einführung eines automatisierten Austauschs zwischen den verschiedenen Verwaltungen, einschliesslich des EDA, vereinfacht.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO), SwissCommunity, begrüsst dieses vereinfachte Vorgehen und diese Lösung, welche seit 2019 durch einen regelmässigen Austausch zwischen der ASO und der SAK zustande gekommen ist.
Den vollständigen Text und weitere Informationen sind in verschiedenen Sprachen auf unserer Website verfügbar:
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Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ariane Rustichelli
Direktorin